Allgemeines Zivilrecht

Schadenersatz und Gewährleistung

Die Kanzlei Dr. Heinrich Oppitz ist laufend mit den verschiedensten Bereichen des allgemeinen Zivilrechts, insbesondere mit der Durchsetzung von Schadenersatz- und Gewährleistungsansprüchen für Privatpersonen und Unternehmen beschäftigt, sowie deren effizienter Abwehr.
Im Rahmen des Schadenersatzrechts werden Ersatzansprüche aus eingetretenen Schäden geltend gemacht. Es handelt sich dabei oft um Ansprüche aus Verkehrsunfällen, aber auch aus anderen schadenstiftenden Ereignissen.

Im Rahmen der Gewährleistung können Ansprüche im Zusammenhang mit Mängeln an einer Sache oder Dienstleistung begehrt werden.
Dabei werden Sie insbesondere bei folgenden Ansprüchen unterstützt:

  • Schadenersatzansprüche aus einem Unfall oder sonstigen Ereignis (Sachschaden, Schmerzengeld, Verdienstentgang, Anspruch auf Haushaltshilfe und vieles mehr)
  • Abwehr von zu Unrecht gegen Sie erhobene Schadenersatzansprüche
  • Geltendmachung von Gewährleistungsansprüchen
  • Vertretung bei Baumängeln
  • Viele andere Punkte des Zivilrechts

Bei all diesen Fällen besteht meist rascher Handlungsbedarf, damit rechtzeitig auf die konkreten Ereignisse reagiert werden kann.