Arbeitsrecht

Vertretung von Arbeitgebern und Arbeitnehmern

Sowohl Arbeitnehmer_innen als auch Arbeitgeber_innen werden von der Kanzlei Dr. Heinrich Oppitz zu Arbeitsverträgen, Kündigungsfristen und -entschädigungen sowie Entlassungen vertrauensvoll beraten und vertreten.

Die Kanzlei ist regelmäßig mit dem Verfassen und Überprüfen von Arbeitsverträgen befasst, ebenso mit der Vertretung von Arbeiternehmer_innen und Arbeitgeber_innen im Falle von Konflikten.
Dabei werden vor allem folgende Themen rechtsfreundlich behandelt:

  • Beendigung von Arbeitsverhältnissen und daraus resultierende Ansprüche
  • Anfechtung von Entlassungen sowie Kündigungen und Geltendmachung der daraus resultierenden Ansprüche
  • Geltendmachung von Lohnansprüchen
  • Anforderungen im Zusammenhang mit der Umwandlung, Umstrukturierung und dem Verkauf von Betrieben

Bei Konflikten zwischen Arbeitnehmer_innen und Arbeitgeber_innen ist es zielführend im Rahmen einer Mediation (www.mediationwels.at) Hintergründe von Konflikten zu erörtern und darauf entsprechend zu reagieren um eine einvernehmliche Lösung zu finden.