Erbrecht

Testament | Verlassenschaftsverfahren - und Streitigkeiten

Unsere Leistungen sind unter anderem das Verfassen von Testamenten und Erbverträgen.

Gleichzeitig übernimmt die Kanzlei Dr. Heinrich Oppitz auch die Durchsetzung von Erbansprüchen, Pflichtteilsansprüchen sowie die Abwehr ungerechtfertigter Erbansprüche.

Die Vertretung erfolgt gerne sowohl für Erben, Pflichtteilsberechtigte, Vermächtnisnehmer als auch Gläubiger.

Wir sind Ihre Anlaufstelle für alle damit verbundenen Themen wie:

  • Erstellung eines Testaments und/oder eines Erbvertrages
  • Patientenverfügungen und Vorsorgevollmachten
  • Erbschafts- und Testamentsstreitigkeiten
  • Beratung einzelner Erben oder ganzer Erbengemeinschaften
  • Abwicklung eines Verlassenschaftsverfahrens in schriftlicher Form

Wie bei allen Beratungen ist es wichtig, auf die notwendigen Vorsorgemaßnahmen hinzuweisen. Erfahrungsgemäß hilft die Errichtung eines formgültigen und rechtssicheren Testaments immer, um Streitigkeiten zwischen den Erben zu vermeiden. Eine treffende und genaue Formulierung benötigt dabei Fachexpertise, um in der Folge Unklarheiten und Konflikte zu vermeiden. Angesichts der jüngsten Rechtsprechung des Obersten Gerichtshof lohnt sich auch die Überprüfung eines bestehenden Testaments auf dessen Formgültigkeit.

Im Falle von Erbstreitigkeiten erweist sich die Inanspruchnahme einer Mediation (www.mediationwels.at) als gewinnbringend um Rechtsstreitigkeiten von vornherein zu vermeiden oder zumindest die Ausgangslage der Parteien zum Nutzen aller neu zu gewichten.