Familienrecht

Eherecht und Scheidungsrecht

Wir sehen uns als Ihr Ansprechpartner in allen Rechtsfragen im Familienrecht, bei Trennungen und Scheidungen, im Unterhalts- und Kindschaftsrecht.

Familiäre Angelegenheiten und Streitigkeiten sind häufig ein von Emotionen geprägtes Rechtsgebiet.
Zum Leistungsspektrum im Familienrecht zählen alle Rechtsbelange wie:

  • Verträge zur Regelung von Vermögensfragen in Ehe und Lebensgemeinschaft
  • die wechselseitigen Rechte zwischen Eltern und Kindern (Kontaktrecht und Unterhalt)
  • Adoption, Obsorgerecht und Erwachsenenvertretung (ehemals Sachwalterschaft)
  • die Abwicklung von Scheidungen und Trennungen

Bei allen Fragen bemüht sich die Kanzlei Dr. Heinrich Oppitz die familienrechtlichen Interessen der vertretenen Partei zu erkennen und möglichst eine gemeinsame, für alle Teile tragfähige Lösung zu erarbeiten, sei es im Fall einer Vereinbarung, aber auch im Fall der Trennung.

Insbesondere bei Trennungen und Ehescheidungen ist aus unserer Sicht eine einvernehmliche Regelung anzustreben. Ein Prozess vor Gericht (egal ob bei der Scheidung oder bei der Trennung einer Lebensgemeinschaft) ist nicht nur für alle Beteiligten emotional belastend, sondern auch immer sehr kostenaufwändig und sollte daher weitgehend vermieden werden.

Um anstehende Konflikte außergerichtlich beizulegen, besteht auch die Möglichkeit in unseren Kanzleiräumlichkeiten eine Mediation (www.mediationwels.at) in Anspruch zu nehmen. In Konfliktfällen erweist sich die enge Zusammenarbeit zwischen Mediation und allparteilicher Rechtsberatung als äußerst positiv um eine tragfähige Lösung zu erarbeiten.