Immobilienrecht

Prüfung & Erstellung von Kauf- und Mietverträgen

Die Kanzlei Dr. Heinrich Oppitz wird regelmäßig mit der Verfassung verschiedenster Verträge wie Kauf- und Schenkungsverträge von Liegenschaften und Eigentumswohnungen, Wohnungseigentumsverträge sowie Übergabsverträge im vermehrt landwirtschaftlichen Milieu sowie Miet- und Pachtverträge betraut.

Im Rahmen des Verfassens eines Vertrages und seiner Prüfung ist es wichtig schon vorab denkbare Konfliktpunkte zu erkennen und zu berücksichtigen, um tragfähige Lösungen dafür zu finden.

Die jahrelange Arbeit als Prozessanwälte, die immer wieder mit Konfliktsituationen zu tun haben, hilft dabei, mögliche Schwierigkeiten von vornherein zu erkennen und dafür entsprechend Sorge zu tragen.