Insolvenz und Sanierung

Seit 1991 werden wir regelmäßig vom Landesgericht Wels sowie von verschiedenen Bezirksgerichten zum Masse- und Sanierungsverwalter beauftragt. Wir verfügen daher über eine reichhaltige Erfahrung betreffend die verschiedensten Branchen.

Daraus resultiert eine umfangreiche Beratung sowohl für Unternehmen als auch Privatpersonen:

  • in Krisensituationen
  • bei Sanierungen
  • zum Insolvenzantrag und zur Insolvenzantragspflicht
  • bei der Vertretung im Insolvenzverfahren sowohl als Betroffener als auch als Gläubiger bei der Forderungsanmeldung
  • bei der Geltendmachung und Abwehr von Anfechtungsansprüchen

Soweit möglich nehmen wir bei der Beratungs- und Vertretungstätigkeit darauf bedacht, Insolvenzen wegen des damit verbundenen wirtschaftlichen Schadens abzuwenden und außergerichtliche Lösungen mit den Gläubigern zu finden. Sollte dennoch ein Insolvenzverfahren unvermeidbar sein, sind wir bemüht, dieses im Sinne unserer Mandantschaft zu beeinflussen, um eine tragfähige Sanierung zu erreichen und so den Betrieb zu erhalten.

Wichtig ist vor allem auch die rechtzeitige Vertretung im Vorfeld einer drohenden Insolvenz, weil zu diesem Zeitpunkt noch viel gerettet werden kann. Auch dann, wenn Sie mit einem insolvenzreifen oder insolventen Vertragspartner zu tun haben, ist ebenfalls eine umfassende und kompetente Beratung notwendig. Insbesondere gilt dies dann, wenn Sie mit Anfechtungsansprüchen vom Masseverwalter nach Insolvenzeröffnung konfrontiert sind oder komplizierte Forderungsanmeldungen zu verfassen sind.

Auch die Möglichkeit einer Vermeidung von Anfechtungsansprüchen durch richtiges Verhalten kann Thema einer rechtzeitigen Beratung sein.