Strafrecht

Strafverteidigung / Privatbeteiligung / Rechtsmittelverfahren

Die Kanzlei Dr. Heinrich Oppitz unterstützt und begleitet Sie auch im Zuge von strafrechtlichen Ermittlungen durch die Kriminalpolizei sowie im darauffolgenden Strafverfahren vor Gericht. Insbesondere bei polizeilichen Einvernahmen ist es zweckmäßig, soweit möglich, bereits zuvor mit einem Anwalt zu sprechen. Wir sind stets bemüht eine gute Lösung für unsere Mandantinnen und Mandanten zu finden.

Gerne können Sie uns auch nach bereits erfolgter Verurteilung konsultieren. Wir sorgen allenfalls für die fristgerechte Rechtsmittelanmeldung (Achtung: 3-Tages-Frist! nach mündlicher Verkündung des Urteils) und prüfen die schriftliche Urteilausfertigung auf formale und inhaltliche Fehler und führen das Rechtsmittel für Sie aus.