Verwaltungsrecht

Baurecht / Gewerberecht / Verwaltungsstrafverfahren / Besonderes Verwaltungsrecht

Die Kanzlei Dr. Heinrich Oppitz berät sowohl Konsenswerber als auch Nachbarn in Verwaltungsverfahren. Gerade im Verwaltungsrecht ist es besonders wichtig in der I. Instanz rechtzeitig alle Einwendungen zu erheben, keine Fristen zu übersehen und mit den zuständigen Behörden in Kontakt zu treten sowie innerhalb der gesetzlichen Fristen allfällige Rechtsmittel zu ergreifen.

Wir verfassen für Sie auch Bescheidbeschwerden an Landesverwaltungsgerichte sowie Revisionen an den Verwaltungsgerichtshof.